Unter Doppelmiete – auch „Überschneidungskosten“ genannt – wird allgemein die Zahlung von Miete für zwei Wohnungen während des Wohnungswechsels verstanden. Damit ist also nicht gemeint, die Zahlung von Miete für eine Erstwohnsitzwohnung und eine Zweitwohnsitzwohnung, sondern der Anfall doppelter Mietzahlungen für die gekündigte alte Wohnung und die bereits angemietete neue Wohnung.
Doppelmiete im SGB II (und SGB XII)
20. Januar 2020 20. Januar 2020