Der Kläger produziert und vertreibt Pornofilme. Im April 2018 wollte er in den Räumlichkeiten in Aachen eine Filmproduktion mit Amateurdarstellern bzw. -innen durchführen und bewarb diese Veranstaltung im Internet. Die Darsteller sollten für ihre Teilnahme einen „Produktionskostenbeitrag“ in Höhe von 60,- € leisten.
Kein Pornofilmdreh – sondern gefilmte Prostitution
22. Januar 2020 22. Januar 2020