Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen Feuerwehr

27. Januar 2020

Vergebens hat sich ein 55-jähriger Antragsteller aus dem Kreis Heinsberg im einstweiligen Rechtsschutz gegen seinen Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr gewehrt, der er seit 1978 angehört. Zur Begründung heißt es in dem ablehnenden Beschluss der 1. Kammer vom 20. Januar 2020: Dem Antragsteller könne ein schweres Dienstvergehen vorgehalten werden, das den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr rechtfertige.

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