München/Berlin (DAV). Manchmal ist es notwendig, seine rechtlichen Ansprüche mit Hilfe eines Gutachtens zu beweisen. Um einen Grad der Behinderung (GdB) nachzuweisen, kann der Betroffene die Einholung von Gutachten bei Gericht beantragen. Eigentlich muss das Sozialgericht selbst den Sachverhalt aufklären.
Wer zahlt Gutachten zu Schwerbehinderung?
28. Januar 2020 27. Januar 2020