Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Jobcenter müssen sich im Rahmen von Hartz-IV-Zahlungen auch an den Mietkosten beteiligen oder diese ganz übernehmen. Ob eine Miete angemessen ist, orientiert sich an der Wohnungsmarktlage. Die Mietobergrenzen sind dementsprechend zu erhöhen.
Hartz IV – Bei Miete Entwicklungen am Wohnungsmarkt berücksichtigen
26. Januar 2020 24. Januar 2020