Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat am 20. November 2019 in einem Verfahren betreffend den sog. Diesel-Abgasskandal erstmals ein Urteil verkündet und den beklagten Hersteller eines Dieselfahrzeugs verurteilt, dem Käufer den um eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer reduzierten Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten und weiteren Schadensersatz zu leisten (Az. 7 U 244/18).
Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
29. November 2019 22. November 2019