Zunächst erst einmal die absolut positive Seite: wir haben es geschafft, die absoluten Härten des Sanktionsregimes außer Kraft setzen zu können. Das ist erstmal ein Riesenerfolg! Dazu war die Expertise, der Sachvortrag der Sanktionskritiker*innen und letztendlich auch die Onlineumfrage, deren Ergebnisse wir dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben maßgeblich.
Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgericht
11. November 2019 11. November 2019