Betrugsdelikte bei Fahrerlaubnisprüfung

18. April 2019

Die Zahl der Betrugsdelikte im Zusammenhang mit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung ist von 2012 bis 2017 stetig angestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5992) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5704) hervor.

Laut der Antwort gab es 2017 beim TÜV Hessen, dem TÜV Nord und der Dekra insgesamt 653 solcher Betrugsdelikte. Keine Auskunft kann die Bundesregierung zur erfragten Prüfungssprache sowie den Herkunftsländern der ertappten Prüfungsteilnehmer machen. Dazu lägen keine Informationen vor, heißt es in der Antwort. Das gleiche gilt der Vorlag zufolge für die von der AfD erfragte Zahl der „Unfälle mit schweren Folgen oder Todesfällen“ in den Jahren 2012 bis 2017, die durch Personen verursacht wurden, denen eine Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt wurde, weil sie Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, sowie durch Ersterwerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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