Armutszeugnis in Zahlen – So gut geht es Deutschland wirklich

18. April 2019

4,7 Millionen nur geringfügig beschäftigt. Rund 4,7 Millionen Menschen arbeiteten 2018 in einer ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung. 44 Prozent dieser Beschäftigten übten eine Helfertätigkeit und 43 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft aus, rund vier Prozent waren jeweils Spezialisten oder Experten.

Das geht aus einer Antwort (19/8077) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7630) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der mittlere Bruttomonatsverdienst (Medianeinkommen) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe (ohne Auszubildende) im Jahr 2017 von 2.391 Euro (Mecklenburg-Vorpommern) bis 3.619 Euro (Hamburg) reichte. Die Berufshauptgruppe mit dem bundesweit niedrigsten Medianentgelt sind demnach die Reinigungsberufe, in denen Vollzeitbeschäftigte 1.690 Euro (Ostdeutschland) beziehungsweise 1.923 Euro (Westdeutschland) verdienten.

Deutlicher Anstieg von Teilzeitarbeit

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Klagen gegen Grundsicherung

Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bundesweit rund 178.000 Widersprüche und 177.000 Klagen im Bestand gegen Bescheide in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bundesweit kamen 2018 rund 600.000 Widersprüche und 105.000 Klagen neu hinzu, während gleichzeitig rund 611.000 Widersprüche durch Erledigung, Zurückziehung und Zurückweisung erledigt wurden, dasselbe gilt für rund 110.000 Klagen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8078) auf eine Kleine Anfrage (19/7636) der AfD-Fraktion.

50.000 Widersprüche im Januar

Im Januar 2019 legten in 49.885 Fällen Menschen Widerspruch und in 7.681 Fällen Klage gegen Bescheide in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein. Das geht aus einer Antwort (19/8079) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7637) der AfD-Fraktion hervor.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: