Jobcenter darf Heizkosten nicht ohne weiteres kürzen

9. Oktober 2026

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 02.06.2026 entschieden, dass ein Jobcenter Leistungen für die Heizung nicht allein deshalb kürzen darf, weil der Vermieter keine Verbrauchsabrechnung vorgelegt hat und der Leistungsbezieher deswegen ein Zurückbehaltungsrecht haben könnte.

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