Auch die Halter von E-Scootern – etwa Verleihfirmen – müssen künftig für Schäden aufkommen: Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scooter) haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert.
Neue Haftungsregeln für E-Scooter
19. Oktober 2026 9. Oktober 2026