Vertragsstrafe bei Landarztquote zulässig

9. Oktober 2026

Die zwischen Bewerbern für Medizinstudienplätze und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Landarztquote vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ist wirksam. Absolventen des Medizinstudiums, die einen Landarztvertrag der ersten Generation (2019/2020) abgeschlossen haben, dürfen aufgrund des konkreten Vertragstextes allerdings eine Weiterbildung auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin aufnehmen, selbst wenn das Land dafür im Zeitpunkt der Aufnahme der Weiterbildung keinen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.

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