Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung, die Führungskräfte vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen schützen soll, zur vollen Haftung eines leitenden Angestellten führt.
Leitender Angestellter haftet für Schäden in Millionenhöhe
20. Oktober 2026 9. Oktober 2026