Sturz beim Fensterln als Arbeitsunfall?

12. März 2022

Stuttgart/Berlin (DAV). Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn man sich in Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer verletzt. Stürzt ein Jugendlicher bei einem vom Ausbildungsbetrieb durchgeführten Einführungsseminar vom Dach einer Jugendherberge, liegt ein Arbeitsunfall vor. Dies auch dann, wenn er in der Nacht über das Dach zum Mädchenquartier wollte. Dies ist Teil eines gruppendynamischen Prozesses unter Jugendlichen und Ausdruck alterstypischer Unreife eines 17jährigen Auszubildenden, den gemeinsamen Abend fortzusetzen.

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