Wer über ein positives PCR-Testergebnis auf das Coronavirus verfügt, hat gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch – den Beteiligten zwischenzeitlich zugestellten – Beschluss vom 28. Februar 2022 entschieden und damit einen gegen den Rhein-Kreis Neuss gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Kein Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises durch eine Behörde
11. März 2022 9. März 2022