Karlsruhe/Berlin (DAV). Damit ein Krankenhaus als „Spezialversorger“ anerkannt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das gilt auch für die Anerkennung als Zentrum mit Notfallversorgung. Bei einer solchen Einstufung gibt es Zuschläge bei der Vergütung der Krankenhäuser. Die Kriterien sind streng. Daher wurde die Klage eines Nierenzentrums vom Verwaltungsgericht Karlsruhe am 16. November 2021 (AZ: 7 K 3674/20) abgewiesen.
Nicht jedes Krankenhaus als Notfallversorger anerkannt
3. März 2022 28. Februar 2022