Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

3. März 2022

Mit Urteil vom 25. Januar 2022 (Az. 15 K 3554/18 U) hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Seniorenresidenz bestehend aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens betreibt. Die Wohnungen befinden sich im Gebäude des Pflegeheims.

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