Gesplittete Neukundentarife können zulässig sein

9. März 2022

Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 02.03.2022 – 6 W 10/22 – entschieden und damit einen vorangegangenen Beschluss des Landgerichts Köln bestätigt.

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