Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden.
Keine Vollverschleierung am Steuer
30. November 2020 29. November 2020