Darmstadt/Berlin (DAV). Bei einem Arbeitsunfall steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So gibt es auch ein Verletztengeld. Das bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt.
Verletztengeld orientiert sich am Arbeitsentgelt
31. Januar 2020 30. Januar 2020