Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 05.12.2019 entschieden (Az. L 7 AS 845/19). Der Kläger bezieht SGB II-Leistungen. In Folge eines Immundefektes musste er sich einer Chemotherapie unterziehen. Zuvor beauftragte er aufgrund des drohenden Fertilitätsverlustes die Kryokonservierung von Spermienzellen.
SGB II-Anspruch auf Kosten der Kryokonservierung
30. Januar 2020 30. Januar 2020