Dortmund/Berlin (DAV). Wer eine Geldbuße nicht zahlt, dem kann Erzwingungshaft drohen. Voraussetzung ist allerdings, dass die zuständige Behörde zunächst versucht hat, die Geldbuße zu vollstrecken. Anderenfalls ist die Erzwingungshaft unverhältnismäßig.
Keine Erzwingungshaft ohne Vollstreckungsversuch bei hoher Geldbuße
18. Januar 2020 17. Januar 2020