Ehrenamtliche Fütterung von Streunerkatzen

14. Januar 2020

Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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