Regelungen zur Melderegisterauskunft

11. Januar 2020

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15923) hervor.

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