Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15923) hervor.
Regelungen zur Melderegisterauskunft
11. Januar 2020 11. Januar 2020