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Donnerstag, der 16. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Einheit ist nicht zu erkennen - die Übernahme jedoch wird 18 Jahre alt

Auch nach 18 Jahren, ist die geplante Einheit noch nicht vollzogen worden. Weder die Verfassungsmäßigkeit noch die bestehenden Unterschiede zwischen Ost und West wurden bisher beseitigt. Gewerkschaften schließen weiterhin zweierlei Tarife ab, Firmen zocken unterschiedlich in der Preisgestaltung die Regionen ab, die Lebenserhaltungskosten fallen in den schon geschundenen Gebieten prozentual höher aus, Gesetzgeber legen Gesetze auf territoriale Gebiete zum Nachteil aus, die Hetzte Ost gegen West blüht wie nie, Alt gegen Jung und Reich gegen Arm ist weiterhin der mediale Zündstoff im abendlichen TV Programm, Geschäftemacher laben sich weiterhin ungeschoren am Solitopf und die Mauer in den Köpfen der Menschen ist um ca. 3 m gestiegen … selbst im Bundestag ist man noch nicht bereit, ein gesamtes Land als dieses anzuerkennen.

Kurz zusammengefasst:

“18 Jahre nach der deutschen Einheit müssen Ossis für weniger Geld noch immer länger arbeiten als Wessis. Im Gegenzug wünschen sich mehr Wessis als Ossis die Mauer zurück. Das ist die Alltagsbilanz zum Feiertag.” (Quelle: Petra Pau; DIE LINKE )

… dann lasst mal die Korken knallen !!!

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Die Häuser stehen doch noch

Bild: Egon W. KreutzerDas bisher aller dümmste Argument zur Krise, dessen Verrücktheit sich dem ungeübten Zuseher jedoch nicht unmittelbar offenbarte, wurde am Abend des 30.September 2008 in der ARD-Sendung “Menschen bei Maischberger” vorgetragen.

Ich hatte mir den exakten Wortlaut nicht gemerkt - und als ich begonnen habe zu schreiben, war die Sendung auch noch nicht in der ARD-Mediathek abrufbar - aber inzwischen kann ich wörtlich zitieren.

Hans Olaf Henkel erklärte:

“Diese Werte, diese Häuser, sind angeblich nach oben gegangen - jetzt sind sie wieder nach unten gegangen - aber passiert ist doch gar nichts. Die Häuser stehen doch noch. Es ist ja kein gewaltiger Hurrican über diesen Kontinent gerast, das heißt, diese Papiere, hinter denen sich diese Werte verstecken, werden irgendwann einmal wieder mehr wert.”

Was von diesem Geschwätz zu halten ist, lesen Sie hier: Egon W Kreutzer

Veroeffentlicht von: Leserpost   am: Freitag, 3. Oktober 2008 - Sozialticker 2008 - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Mehr Ältere in sozialversicherungspflichtigen Jobs

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/FAL) Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen hat im Vergleich zum Jahr 2002 deutlich zugenommen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (16/10194) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10133) hervorgeht, hat sich die Anzahl der 60- bis 64-Jährigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, um 8,6 Prozent erhöht. Laut der Antwort der Bundesregierung verteilen sich die 1,17 Millionen Arbeitnehmer dieser Altersklasse zu 68 Prozent auf sozialversicherungspflichtige Jobs und zu 32 Prozent auf geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Dagegen habe die relative Bedeutung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den 55- bis 59-Jährigen um 1,5 Prozent abgenommen. Bei den 64-Jährigen habe sich ein Rückgang um 3,7 Prozent ergeben. Die Bundesregierung führt aus, dass bei der Beurteilung dieser Entwicklung auch die Veränderung bei der Gesamtbeschäftigung berücksichtigt werden müsse.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass im vergangenen Jahr 456.300 Personen im Alter von 55 bis 59 Jahren selbstständig erwerbstätig gewesen sind. Dies sei im Vergleich zum Jahr 2005 eine Steigerung um 7,1 Prozent gewesen, so die Bundesregierung. Ebenfalls angestiegen sei die Zahl der Selbstständigen, die zwischen 60 und 64 Jahren alt sind. Diese wuchs um 3,8 Prozent auf nun 297.300.

Quelle: Deutscher Bundestag

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 3. Oktober 2008 - Sozialticker 2008 - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Steuerfreie Kostenpauschale: Grüne begrüßen Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenVolker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer erklärt:

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) stärkt das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten. Zu Recht hat der BFH die gegen die Pauschale vorgebrachten Einwände mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen, aber auch tatsächlichen Besonderheiten der Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten abgelehnt. Durch die Pauschale wird letztlich vermieden, dass Verwaltungsbeamte den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates hineinreden.

Die Kostenpauschale ist kein verschleiertes Zusatzeinkommen oder Privileg. Sie dient der Vereinfachung und trägt dem Umstand Rechnung, dass die von der Pauschalierung erfassten anfallenden Aufwendungen bei der politischen Arbeit der Abgeordneten in unterschiedlichster Weise anfallen.

Der BFH weist zu Recht darauf hin, dass neben den Bürokosten auch die Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung zu den besonderen, berufseigenen Aufwendungen der Abgeordneten zählen, die keiner anderen Berufsgruppe in vergleichbarer Weise entstehen.

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Kabel an einer Baustellenampel durchtrennt - Gezahlter Schadensersatz steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

Bild: © M.Kinder für SozialtickerMit Urteil vom 27. Juni 2008 - Az.: 4 K 1928/07 - musste das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadensersatzleistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Der Kläger war mit seinem Kfz auf der Fahrt von seiner Wohnung zu seinem Betrieb. Vor einer Baustellenampel musste er warten. Da die Lichtzeichenanlage seinen Angaben zufolge defekt war und nicht in die Grünphase gewechselt habe, sei ihm in seiner Eile nur die Möglichkeit der Selbsthilfe mittels Durchtrennens des Stromkabels der Lichtzeichenanlage geblieben. In diesem Zusammenhang wurde der Kläger wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Strafe verurteilt und musste außerdem Schadensersatzleistungen (Baustellenabsicherung, Sicherheitsdienst und Rechtsanwalt) in Höhe von rd. 4.900.- Euro erbringen. Für das Jahr 2004 beantragte der Kläger den Betrag in Höhe von rd. 4.900.- Euro als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, was von dem Finanzamt (FA) mit der Begründung abgelehnt wurde, Schadensersatzleistungen aus unerlaubter Handlung seien nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Mit der Klage machte der Kläger geltend, Betriebsausgaben lägen dann vor, wenn die Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst seien. Das sei hier der Fall. Er habe seinen Betrieb wegen eines wichtigen Kundentermins erreichen müssen. Auch Schadensersatzleistungen führten zu betrieblichem Aufwand, wenn die schädigende Handlung durch den Betrieb veranlasst sei.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 2. Oktober 2008 - Sozialticker 2008 - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Abfindung von Unterhaltsansprüchen als außergewöhnliche Belastung

Bild: © M.Kinder für SozialtickerAbgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen

1. Aufwendungen für den typischen Unterhaltsbedarf –insbesondere Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat, Versicherungen– einer dem Steuerpflichtigen gegenüber unterhaltsberechtigten Person können nur nach § 33a Abs. 1 EStG abgezogen werden; Unterhaltsleistungen, mit denen ein besonderer und außergewöhnlicher Bedarf abgedeckt wird –z.B. Krankheits- oder Pflegekosten– dagegen nach § 33 EStG.

2. Die Abgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen richtet sich nach deren Anlass und Zweckbestimmung, nicht nach deren Zahlungsweise. Die Abfindung der Unterhaltsansprüche des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten fällt daher auch dann unter § 33a Abs. 1 EStG, wenn der Steuerpflichtige dazu verpflichtet ist.

BGB § 1585 Abs. 2
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 1a, § 33, § 33a

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 2. Oktober 2008 - Sozialticker 2008 - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Geschädigte klagen nun gnadenlos gegen Sat 1

Kommt nun eine neue Serie: Die Rache der Geschädigten?

Bild: © M.Kinder für Sozialticker“Die Sat1-Serie “Gnadenlos gerecht” hat bereits für Diskussionen gesorgt - vor allem im Kreis Offenbach, wo die zwei Sozialfahnder des Kreises in Begleitung eines Kamerateams auf den Spuren angeblicher Sozialhilfebetrüger unterwegs waren. Die Opposition kritisierte, dass Landrat Peter Walter (CDU) sich auf die Anfrage von Sat1 eingelassen habe.

Nun haben im Fernsehen gezeigte Hilfeempfänger und Angehörige geklagt. Die Klagen richten sich gegen Sat1, Bild-Zeitung und deren Internetableger Bild-Online. Sat1 sei bereits eingeknickt und habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Kreis Offenbach sei derzeit noch außen vor, sagte die Anwältin.”

Quelle und Volltext: Frankfurter Rundschau

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