Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.
Der am 9. November 1972 geborene Kläger war seit dem 1. August 1995 als Mitarbeiter an einer Tankstelle beschäftigt. Im Frühjahr 2007 übernahm die Beklagte den Betrieb von einer Vorpächterin, für die der Kläger seit dem 1. Januar 1999 arbeitete. Mit Schreiben vom 22. April 2008 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2008. Im November 2008 erhob der Kläger Klage auf Leistung der Annahmeverzugsvergütung für die Monate August und September 2008 mit der Begründung, die gesetzliche Kündigungsfrist betrage fünf Monate zum Monatsende, weil er insgesamt mehr als zwölf Jahre beschäftigt gewesen sei. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, nicht berücksichtigt werden, sei nicht anzuwenden. Die Vorschrift verstoße gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Zur Blockade der FDP bei der Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeitsbranche, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Die FDP übersieht die Probleme, die durch extreme Niedriglöhne in der Leiharbeitsbranche hervorgerufen werden. Die Beschäftigen können von den Löhnen kaum leben, der Staat und die Sozialversicherungen verlieren Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. Dagegen kann nur mit einem Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche entgegen gewirkt werden.
Der Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche ist kein “Instrument, mit dem die Platzhirsche ihr Terrain abstecken können”, wie der FDP-Sozialpolitiker Kolb behauptet. Im Gegenteil: Mit dem Mindestlohn wird ein einheitlicher Wettbewerbsrahmen definiert, um den Wettbewerb über die niedrigsten Löhne zu verhindern. Die Leiharbeitskräfte dürfen nicht weiter als Wettbewerbsvorteil missbraucht werden. Sie müssen endlich fair entlohnt und behandelt werden. Ebenso darf der Staat nicht zur Subventionierung der Wirtschaft missbraucht werden, denn niedrige Löhne in der Leiharbeit führen zu hohen staatlichen Transferleistungen. Insgesamt ist die FDP-Blockade volkswirtschaftlich unsinnig, denn ein Mindestlohn würde die Binnenkonjunktur verbessern und die Einnahmen in der Sozialversicherung erhöhen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat kritisiert, dass die Bundesregierung mit den Kürzungen im Haushaltsbegleitgesetz (dem sogenannten “Sparpaket”) weitere Lasten auf die Kommunen verschiebt. “Statt die Einnahmebasis von Städten und Gemeinden zu stärken, setzt die Bundesregierung in ihrem Kürzungspaket die Politik der Lastenverschiebung, etwa mit der Streichung der Rentenbeiträge für Hartz-IV-Bezieher, unvermindert fort”, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag in Berlin. Folge sei neben dem drohenden Anstieg der Altersarmut eine steigende finanzielle Belastung der Kommunen mit den Kosten für die Grundsicherung im Alter. “Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass Bundesfinanzminister Schäuble an seinem Plan festhält, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch eine zweite Einkommensteuer sowie eine höhere Mehrwertsteuer zu ersetzen”, warnte Bsirske. Die Finanzierung von Städten und Gemeinden werde so alleine den Einwohnern aufgebürdet, während die Unternehmen abermals steuerlich entlastet würden.
Auf der Aktions-Webseite www.gerecht-geht-anders.de veröffentlicht ver.di heute einen animierten Kurzfilm, der auf originelle und anschauliche Art zeigt, wie wichtig die Gewerbesteuer für Städte und Gemeinden ist und welche Gefahren durch ihre Abschaffung drohen.
“Die Not von Städten und Gemeinden zeigt sich in verfallenden Schulen, an steigenden Kita-Gebühren, bei der Kürzung von Vereinszuschüssen, mit der Schließung von Kultureinrichtungen und Jugendclubs, auf maroden Straßen. Je mehr Menschen erkennen, wie die Finanzpolitik von Bund und Ländern ihr Lebensumfeld bedroht, desto schneller wächst der Widerstand”, so Bsirske.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Verfahren 16 Sa 260/10 – Vorinstanz Arbeitsgericht Siegen 1 Ca 1070/09 entschieden.
In dem Verfahren, über das bereits in der Presse berichtet wurde, streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Der jetzt 41-jährige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.08.1990 beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator.
Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen Elektroroller gemietet, den er auch am Freitag, den 15.05.2009 zur Fahrt in den Betrieb nutzte. Dort schloss er den Roller im Vorraum zum Rechenzentrum der Beklagten an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Nachdem der Roller ca. 1 ½ Std. aufgeladen worden war, nahm der Kläger den Akku vom Stromnetz, nachdem er von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert worden war. Dabei sind Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent entstanden.
Mit Schreiben vom 27.05.2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos sowie hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30.11.2009. Sie hat sich darauf berufen, dass der Kläger ein Vermögensdelikt zu ihrem Nachteil begangen habe, weil er heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller am Stromnetz aufgeladen hat. Mittlerweile hat der Kläger erfolgreich an der Betriebsratswahl teilgenommen.

Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilte das Amtsgericht Starnberg einen im Landkreis Starnberg ansässigen Juristen, der in den letzten Jahren als Bauunternehmer tätig war.
Der mittlerweile 71-jährige Angeklagte führte zwischen 2006 und 2008 als Subunternehmer für andere Firmen Hochbauarbeiten aus. Diese vergab er wiederum an selbstständige Subunternehmer aus Polen.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Weilheim fanden jedoch heraus, dass der Unternehmer die polnischen Arbeiter nur zum Schein als selbstständige Subunternehmer arbeiten lies. Damit wollte er die in Deutschland für polnische Staatsangehörige noch erforderliche Arbeitserlaubnis umgehen.
Da die Arbeiter aber ausschließlich für den heutigen Rentner tätig waren, hätte er sie zur Sozialversicherung anmelden müssen. Auf diese Weise sparte er sich illegal Abgaben in Höhe von 125.000 Euro.

Schlechte Arbeitsbedingungen beeinträchtigen das ganze Leben: Wer im Erwerbsverlauf meist körperlich schwere Arbeit leistet - etwa jeder Dritte Beschäftigte -, wird in der Folge häufiger arbeitslos, muss meist früher aus dem Beruf ausscheiden und hat in der Regel auch eine niedrigere Rente. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (Inifes). Das Gros der körperlich hart Arbeitenden könne nicht bis 65 arbeiten - und erst recht nicht bis 67, schließen die Inifes-Forscher Prof. Dr. Ernst Kistler und Falko Trischler aus den Daten. Auch Beschäftigte, die bei der Arbeit seelischen Belastungen ausgesetzt sind, halten nicht so lange durch wie andere. Beschäftigte mit belastenden Tätigkeiten haben heute deutlich geringere Chancen, durch berufliche Wechsel bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, als in den 1980er Jahren.
Die Wissenschaftler untersuchten die Lebensläufe von Beschäftigten über einen Zeitraum von 25 Jahren, um die Spätfolgen schlechter Arbeitsbedingungen zu identifizieren. Dabei zeigt sich: Wer 1985 sein Geld in einem physisch anstrengenden Beruf verdiente, musste sich häufig vorzeitig aus dem Arbeitsleben verabschieden. Unter den körperlich Schwerarbeitenden der 1980er-Jahre, die 2001 zwischen 55 und 65 Jahre alt waren, lag der Frührentner-Anteil bei 58 Prozent. Bei den zuvor weniger Geforderten war die Quote 20 Prozentpunkte niedriger.
Körperlich Belastete müssen mit zahlreichen Nachteilen leben: Neben den gesundheitlichen Problemen und dem vorzeitigen Abschied sind sie auch stärker von Arbeitslosigkeit bedroht als andere Erwerbstätige. Von den 2001 in einem körperlich anstrengenden Beruf Beschäftigten war in den folgenden fünf Jahren jeder Dritte mindestens einen Monat arbeitslos, berichten die Forscher. Die weniger belasteten Beschäftigten hatten ein geringeres Risiko: Von ihnen stand nur jeder Achte einmal ohne Job da. Die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit ist für physisch Schwerarbeitende dreimal so groß, so die Studie.

Nachdem selbst der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), erkannt hat, dass aus den USA kein Aufschwung zu erwarten ist und eher befürchtet werden muss, das die bisherigen Exporte noch weiter schrumpfen, ist wenigstens eine der großen Aufschwunglügen erledigt.
Da ist es fast schon unnötig zu erwähnen kommen das im Juli 2010 in den USA nur noch 3,83 Millionen Häuser verkauft wurden, nach 5,26 Millionen im Juni. Das ist die niedrigste Zahl seit 1968. Grund ist, das bereits im Mai ein Stabilisierungspakt der US-Regierung auslief. Dieser Trend wird sich wohl noch weiter festigen, da hohe Arbeitslosigkeit und damit verbunden sinkende Löhne, den Druck noch weiter erhöhen. Bei Gewerbeimmobilien sieht es nicht besser aus. Selbst Ben Bernanke scheint nicht mehr an einen Aufschwung zu glauben.
Während man in den USA noch so tut, als könne man auf weitere Konjunkturpakete verzichten, ist man in Japan schon weiter. Die Regierung hat gerade beschlossen 920 Milliarden Yen (circa 8,55 Milliarden Euro) noch in 2010 in die japanische Wirtschaft zu pumpen. Damit möchte sie natürlich auch den Aufwertungsdruck vom Yen nehmen, aber vorrangig ist tatsächlich die Ankurbelung der Binnenkonjunktur.
