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Dienstag, der 07. Februar 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von Ghetto-Renten

Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat am 7. Februar 2012 in zwei Verfahren (B 13 R 40/11 R und B 13 R 72/11 R) entschieden, dass für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu sog Ghetto-Renten keine Sonderregeln gelten.

Auch insoweit sind Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteile vom Juni 2009 den Zugang zu Ghetto-Renten erleichtert. Viele Rentenanträge, die nach der geänderten Rechtsprechung begründet waren, waren jedoch schon vorher unanfechtbar abgelehnt worden. Eine große Zahl ehemaliger Ghetto-Arbeiter beantragte des­halb bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern, die bindende Ablehnung früherer Renten­anträge nochmals zu überprüfen. Dies hatte auf der Grundlage der Vorschrift des § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) vielfach Erfolg. Die entsprechenden Renten wurden (bei Antragstellung im Jahre 2009) rückwirkend ab Januar 2005 gezahlt. Die Betroffenen klagten jedoch auf eine weiter­gehende Rückwirkung ab Juli 1997. Sie beriefen sich auf eine Bestimmung im “Gesetz zur Zahlbar­machung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” (ZRBG), die für bis zum 30. Juni 2003 gestellte Rentenanträge eine solche Rückwirkung vorsieht. Die Sozialgerichte haben unterschiedlich entschieden.

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Mehrheit findet Deutschland familienunfreundlich

Aktuelle Umfrage des AWO Sozialbarometers

„Das Ergebnis überrascht leider nicht“, so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts des aktuellen AWO Sozialbarometers, wonach 55 Prozent der Befragten Deutschland als „nicht familienfreundlich“ einstufen.
Mangelnde und mangelhafte Angebote für Familien stünden im großen Kontrast zu der grundlegenden Bedeutung von der Institution Familie innerhalb der Bevölkerung. „Alle zusammen, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, müssen deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für Familien in Deutschland verbessert werden“, betont Stadler. Dies beginne mit der kostenfreien und flächendeckenden Kinderbetreuung und Bildungsangebote von Anfang an, bis hin zu Möglichkeiten der Unterstützung pflegebedürftiger Familienmitglieder. „Dafür muss Geld in Hand genommen werden; muss sich mancherorts ein Mentalitätswandel vollziehen. Doch nur so schaffen wir ein offenes Klima für Kinder und Familie, wie es angemessen ist“, unterstreicht der AWO Bundesvorsitzende.

Im Kontrast zu der negativen Gesamteinschätzung jener Altersgruppen, die in den meisten Fällen Erfahrung mit einer eigenen Familie haben, ist eines auffällig: Die 18 bis 29-Jährigen sind mehrheitlich (67 Prozent) der Ansicht, es gehe familienfreundlich in Deutschland zu. „Dies mag unterschiedliche Gründe haben“, so Wolfgang Stadler. Wahrscheinlich müsse man davon auszugehen, dass in den meisten Fällen noch keine Erfahrung mit eigenen Familiengründungen gemacht worden ist.

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Experten befürworten unisono Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet

Berlin: (hib/VER) Der Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet soll verbessert werden. Dafür sprachen sich alle acht Experten in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema am Montagmittag aus. Anlass war der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (17/7745) der Bundesregierung. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, d.h. der Ware oder der Dienstleistung, informieren. Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Felix Braun, Rechtsassessor aus Kehl, vertrat die Ansicht, der Gesetzentwurf trage dem Erfordernis, „dem Problem der Kostenfallen im Internet wirksam Einhalt zu gebieten, weitgehend effektiv Rechnung“. Angesichts „der Dringlichkeit und des Ausmaßes des Problems“ sei eine zeitnahe gesetzgeberische Lösung „ohne weiteres Abwarten sinnvoll und erstrebenswert“.

Die Trusted Shops GmbH, vertreten durch Dr. Carsten Föhlisch, befürwortete ebenfalls den Gesetzentwurf. Allerdings führte Föhlisch zu einzelnen Details und deren Umsetzung, etwa die Gestaltung von Schaltflächen, Alternativvorschläge an. Darüber hinaus sprach er sich für eine längere Übergangsfrist aus, „weil viele Unternehmer die Änderungen nicht selbst vornehmen können, sondern auf Programmierarbeiten Dritter angewiesen sind.“

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GEW: Unbefristete Arbeitsverhältnisse müssen wieder Regel werden

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich dafür stark gemacht, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse wieder der Regelfall werden. Sie stellte sich damit hinter die Forderungen von rund 30 Betriebsräten großer Träger in der Bildungs- und Sozialarbeit. Gut 4.000 Unterschriften unter den Aufruf “Befristete Arbeitsverhältnisse sind unsozial” haben die Betriebsräte heute am Rande einer öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses “Arbeit und Soziales” in Berlin übergeben.

“Die Praxis, immer mehr Arbeitsverhältnisse bei Trägern in der Bildungs- und Sozialarbeit zu befristen, muss endlich gestoppt werden. Dafür muss die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen”, betonte Ilse Schaad, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik, in Frankfurt a.M.. Befristete und prekäre Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich seien mittlerweile der Normalfall. Kündigungs- und Mutterschutz sowie Elternzeitgesetz würden für diese Beschäftigten faktisch nicht gelten. “Das ist unsozial. Diese Entwicklung ist die Kehrseite des sog. ‘Jobwunders’, mit dem sich die schwarz-gelbe Bundesregierung brüstet: Sichere, gut bezahlte Arbeitsverhältnisse werden in prekäre umgewandelt und auf mehr Köpfe verteilt”, unterstrich Schaad.

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Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken, prekäre Beschäftigung eindämmen

“Es ist mehr als überfällig, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung wieder auszubauen und damit rot-grüne Fehlentscheidungen der Hartz-Gesetze zu korrigieren”, erklärt Sabine Zimmermann zu den angekündigten Anträgen von SPD und Grünen, kurzzeitig Beschäftigten den Zugang zum Arbeitslosengeld I zu erleichtern. “Kurzzeitig Beschäftigte müssen wieder leichter Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben können. Das fordert DIE LINKE schon seit langem und wird alle Initiativen dafür unterstützen.”

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Doch um dem Problem auf den Grund zu gehen, müssen seine Ursachen bekämpft werden. Die Hartz-Gesetze haben zu einer zunehmenden Zahl kurzzeitiger und vor allem prekärer Beschäftigungsverhältnisse geführt.

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Krankheitskosten bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig

Bild: © M.Kinder für Sozialticker - Urteile und Entscheidungen… wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht worden sind.

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer (ESt) -Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden (Beschluss vom 31. Januar 2012 Az.: 2 V 1883/11 rkr.).

Im Streitfall hatten die Antragsteller (Ast) in ihrer ESt – Erklärung 2009 Krankheitskosten in Höhe von fast 5.000.-€ bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen beantworteten sie mit „0“. Nachdem das Finanzamt (FA) mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 die begehrte steuerliche Berücksichtigung versagt hatte, trugen die Ast im Einspruchsverfahren u.a. vor, eine Gegenüberstellung der Erstattungsleistungen im Falle der Einreichung mit denen im Falle der Nichteinreichung ergebe, dass es sowohl für den Fiskus als auch für sie vorteilhafter wäre, die Arztrechnungen nicht einzureichen. Nachdem das FA auch nicht bereit war, die Vollziehung des ESt-Bescheides 2009 auszusetzen, beantragten die Ast die Aussetzung der Vollziehung bei Gericht.

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Scheinselbständigkeit spielt bei Prüfungen weiter nennenswerte Rolle

Berlin: (hib/STO) Das Phänomen der Scheinselbständigkeit spielt nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8214) erläutert, beschreibt Scheinselbständigkeit „die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird“. Sie unterfalle als Deliktform dem Paragrafen 266a des Strafgesetzbuches (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

Nach Einschätzung der Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Branchen Baugewerbe (einschließlich Baunebengewerbe), Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus komme Scheinselbständigkeit tendenziell auch in verschiedenen Bereichen des Handwerks sowie in der Branche Sicherheitsdienstleistungen vor. Auch in anderen, nicht explizit genannten Branchen könnten sich – je nach Fallgestaltung – im Rahmen von Prüfungen und Ermittlungen Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit ergeben.

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