Maßstab für einen Kompromiss sind die Betroffenen; Ausweitung von Optionskommunen nicht um jeden Preis!
“Wir begrüßen es, dass die Union intern eine einheitliche Linie für die verfassungsgemäße Organisation der Jobcenter gefunden hat und die SPD bei ihrem Angebot bleibt, eine vernünftige Grundgesetzänderung mitzutragen”, sagt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und dringt auf ein zügiges Verfahren. “Denn erst wenn die Organisationsfrage geklärt ist, können alle Beteiligten ihre Kräfte endlich auf die dringend nötigen Verbesserungen bei der Betreuung und Eingliederung der Langzeitarbeitslosen konzentrieren.”
Der AWO Bundesverband warnt allerdings davor, zu stark auf die “Optionskommunen” zu setzen, in denen die Kommunen in Eigenregie die Bundesmittel einsetzen. Aus Sicht der AWO muss der Kompromiss dazu führen, dass die betroffenen Menschen “möglichst flächendeckend gleichermaßen von den Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen profitieren, wie es bisher in vielen ARGEn der Fall war.”
Ein Ausbau der “Optionskommunen” könne Gefahren bieten. Insbesondere ist hier die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu nennen und die Kriterien, die für den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente gelten sollen. “In jedem Fall muss der Einsatz der Bundesmittel in den optierenden Kommunen transparent und nachvollziehbar sein. Wir brauchen bundeseinheitliche Standards für die Betreuung und Vermittlung, für das Angebot arbeitsmarktpolitischer Instrumente und bei der Arbeitsmarktberichterstattung”, betont der AWO Bundesverband.

Anzeige
Koblenz/Berlin (DAV). Wer in Karnevalsgegenden sein Auto am Zugweg des Karnevalszuges abstellt, muss die Abschleppkosten zahlen. Er kann sich auch nicht auf seine Parkerleichterung für Schwerbehinderte berufen. Das betrifft ebenso die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 18. Januar 2010 (AZ: 4 K 536/09) wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in einem gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken markierten Flächen. Der Abstellplatz des Fahrzeugs befand sich außerdem auf einer im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Straße in Koblenz. Nachdem sie den ermittelten Halter nicht erreichen konnte, veranlasste die beklagte Stadt gegen 11:00 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Als der Wagen schon abschleppfertig war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte ihn selbst. Die Beklagte forderte vom Kläger für den abgebrochenen Abschleppvorgang die Bezahlung der Kosten.

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zusammen.
Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich Berlin (Ost) auf 345 Euro fest.
Die Regelleistung für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%). Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert; eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende Mittel ansparen können.

An den Kindertagesstätten sind die Warnstreiks am Montag noch einmal ausgeweitet worden. Mehrere tausend Erzieherinnen und Sozialpädagogen beteiligten sich an den Aktionen. Schwerpunkte waren Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das teilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am vierten Warnstreiktag im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen mit.
Zu der zentralen Demonstration in Hannover kamen rund 15.000 Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen und Bremen. In Worms/Rheinland-Pfalz folgten 3.000 Beschäftigte dem Streikaufruf der Gewerkschaften, in Ludwigshafen blieb der Großteil der Kitas geschlossen. Die Fünf-Prozent-Forderung der Gewerkschaften sei “angemessen”, sagte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz während der Kundgebung in Worms. “Maßlos ist, dass Politiker, die gleichzeitig öffentliche Arbeitgeber sind, Milliarden zur Rettung von Banken aufbringen, die mit den Geldern ihrer Kunden gezockt und verloren haben, dass sie mit Steuerentlastungen für Unternehmen und Hoteliers Geld verschleudern, das der Staat für öffentliche Maßnahmen, aber auch für seine Beschäftigten viel besser verwendet hätte.”
“Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten sind nicht maßlos, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstellt! Wir haben es nur satt, die Sparschweine der Nation zu sein! Wir haben keine Lust, mit einer Nullrunde die Steuergeschenke von Merkel, Westerwelle, Carstensen, Kubicki und Co. zu finanzieren”, sagte der schleswig-holsteinische GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn vor knapp 1500 Streikenden in Kiel. Ein guter öffentlicher Dienst sei nur mit gut bezahlten Beschäftigten möglich. Der Landesvorsitzende forderte die Arbeitgeber auf, am Mittwoch endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Auch in Flensburg, Lübeck und Norderstedt legten Beschäftigte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst die Arbeit nieder.

ARGEn und Optionskommunen müssen erfolgreiche Arbeit fortsetzen können
Der Deutsche Caritasverband begrüßt die am Sonntagabend in Berlin von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Ministerpräsidenten der Union und der Fraktionsspitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion getroffene Entscheidung, eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der Jobcenter anzustreben.
“Die 2005 eingeleitete Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war eine richtige Weichenstellung, langzeitarbeitslosen Menschen Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen”, sagt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.
Trotz vieler Umsetzungsprobleme zeige diese damals eingeleitete Verwaltungsstrukturreform heute viele Erfolge bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Cremer hofft, dass eine abschließende Verständigung zwischen Bund und Ländern sowie mit der SPD über die Grundgesetzänderung sehr zeitnah erfolgt. Mehr als zwei Drittel des vom Bundesverfassungsgerichts gesetzten Übergangszeitraums seien durch die bisherige politische Blockade bereits verstrichen. Ein Scheitern eines gesetzlichen Verfahrens hätte zur Folge, dass am Ende des Jahres eine vollständig getrennte Aufgabenwahrnehmung ohne jede Form der Kooperation stattfände.

Diese “Wirtschaftsweisen” kann man sich sparen
“Wer angesichts steigender Arbeitslosigkeit eine Kürzung der Hartz IV-Regelsätze um 30 Prozent fordert, ist nicht weise, sondern irre“, kommentiert Sahra Wagenknecht aktuelle Äußerungen des “Wirtschaftsweisen” Wolfgang Franz.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
“Ein hoch bezahlter Professor, der Armut und Ausgrenzung per Gesetz noch verschärfen will, ist ein Brandstifter, der überdies nichts von Ökonomie versteht. Durch weiteren Kahlschlag bei den Sozialleistungen wird nicht die ‘Arbeit für Hartz IV-Empfänger wieder attraktiver gemacht’, wie Franz behauptet.

Zu der unionsinternen Einigung in der Jobcenterfrage erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Mit der Einigung innerhalb der Union könnte der Weg für eine Verfassungsänderung in der Jobcenterfrage frei werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Bundestagsfraktion von CDU und CSU dieses Mal wirklich vertragstreu ist.
Am morgigen Dienstag liegt unser Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf dem Tisch. Er sieht den Erhalt der Jobcenter sowie die Ausweitung der alleinigen kommunalen Trägerschaft vor. Anhand dieses Kompromissvorschlags wird sich zeigen, ob die Union wirklich zur Vernunft gekommen ist.
