Mieterbund begrüßt geänderte BGH-Rechtsprechung
„Die Entscheidung ist sachgerecht und richtig. Ich begrüße, dass der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und jetzt klarstellt, höhere monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten kann der Vermieter nur auf der Grundlage einer korrekten und fehlerfreien Abrechnung fordern“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes die Urteile des BGH (VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11).
Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten waren Räumungsklagen der Vermieter, die ihren Mietern fristlos gekündigt hatten, weil diese Erhöhungen auf die Betriebskostenvorauszahlungen nicht oder nur teilweise geleistet hatten. Die Mieter weigerten sich, die erhöhten Vorauszahlungen zu leisten, weil die Abrechnungen der Vermieter inhaltliche Fehler aufwiesen. So bestanden Einwendungen gegen die Position „Hausmeister“, und der Umlageschlüssel für „Wasser und Abwasser“ war falsch. Obwohl schon vor Jahren ein Gericht bestätigte, dass die Abrechnung fehlerhaft sei, änderte der Vermieter auch in den Folgejahren den Umlageschlüssel nicht, rechnete falsch ab und erhöhte jedes Mal die laufenden monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen.
Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied. Der Vermieter darf die Vorauszahlungen nur anpassen, soweit seine Forderung auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. Dem Vermieter dürfe nicht die Möglichkeit eröffnet werden, aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung Vorauszahlungen in einer Höhe zu erheben, die ihm bei korrekter Abrechnung nicht zustünden.

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Die Montessori-Therapie, die durch gezielte Maßnahmen die Förderung der Gesamtentwicklung der Persönlichkeit eines Kindes zum Ziel hat, um dieses an einer selbstverantwortlichen Bewältigung der täglichen Lebenssituation heranzuführen, kann eine im Einzelfall geeignete und erforderliche Maßnahme sein, um einem geistig behinderten Kind die Schulausbildung zu ermöglichen bzw zu erleichtern. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 8 SO 30/10 R am 22. März 2012 entschieden.
Im Verfahren ging es um Leistungen an eine 1998 geborene Klägerin, die zum Zeitpunkt ihrer Einschulung unter einer ausgeprägten rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche litt. Der beklagte Landkreis übernahm als Sozialhilfeträger lediglich für die ersten vier Monate des Grundschulbesuchs die Kosten für eine Stunde Montessori-Einzeltherapie pro Woche, lehnte aber eine darüber hinausgehende Eingliederungshilfe ab, weil diese nachrangig gegenüber Leistungen der Schule sei und zu einer angemessenen Schulbildung auch pädagogische Maßnahmen wie die Montessori-Therapie gehörten. Dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt; bei der Montessori-Therapie handelt es sich um eine den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule lediglich unterstützende Tätigkeit, die jedenfalls auch zu den Aufgaben der Sozialhilfeträger zählt.

Gerichte lehnen aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab
Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt. Daher hätten die Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.
Die Rentenversicherung hat von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 € nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.
Keine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Der 1. Senat des Landessozialgerichts hat in einem heute veröffentlichten Eilbeschluss den Antrag der Zeitarbeitsfirma abgelehnt und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt bestätigt. Es bestünden keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides. Zwar habe das Bundesarbeitsgericht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nicht für die Vergangenheit ausgesprochen. Es sei jedoch nicht erkennbar, weshalb der entsprechende Tarifvertrag in der Zeit vor der bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidung wirksam gewesen sein sollte. Die Zeitarbeitsfirma könne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn es liege weder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, noch werde der gute Glaube in die Tariffähigkeit einer Vereinigung geschützt. Ferner seien Gründe, die eine unbillige Härte begründen könnten, nicht ersichtlich. Daher bleibe es bei der gesetzlichen Regelung, dass ein Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung habe.
Hinweise zur Rechtslage

“Dass es angesichts einer zunehmenden Verelendung und Verunsicherung ganzer Bevölkerungsschichten im Zeichen der kapitalistischen Krise erstmals seit sieben Jahren zu einem geringfügigen Anstieg der Straftaten gekommen ist, kann nicht verwundern. Doch ein Vergleich mit der Kriminalitätsstatistik zu Beginn der 90er Jahre zeigt: Deutschland ist in den letzten 20 Jahren immer sicherer geworden”, kommentiert Ulla Jelpke die heute vorgelegte polizeiliche Kriminalitätsstatistik.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
“Dies straft diejenigen Unionsinnenpolitiker Lügen, die ständig unter Verweis auf eine angeblich rapide ansteigende Gewaltkriminalität schärfere Gesetze und mehr Polizisten fordern. Drogendelikte machen weiterhin einen nennenswerten Anteil der Straftaten aus.

Zur geplanten Beteiligung deutscher Bundeswehrsoldaten an der UN-Beobachtermission in Syrien erklären Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender, und Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik:
Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, sich mit bis zu zehn unbewaffneten Beobachtern - Soldaten der Bundeswehr - an der internationalen Beobachtermission in Syrien zu beteiligen. Wenn der Friedensplan von Kofi Annan eine Chance haben soll, ist die Entsendung der unbewaffneten Beobachter unter UN-Kommando unabdingbar, wobei die anvisierte Größe von 300 Beobachtern angesichts der Dimension des Konflikts zu klein ist. Dass Deutschland hier Verantwortung übernimmt und die Mission personell unterstützt, ist trotz des Risikos der Mission richtig.

“Das Forschungsministerium feiert Publikationsrekorde der Forschung und steigende Exportquoten der Unternehmen, während in der Wissenschaft längst Werte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Entschleunigung neu debattiert werden. Die Tonnenideologie feiert fröhliche Urständ”, kommentiert Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vorgestellten Bericht Forschung und Innovation der Bundesregierung.
Sitte weiter:
“Steigende Mittel für Forschung und Wissenschaft helfen bei der Zukunftsgestaltung nur, wenn sie zur Beantwortung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen eingesetzt werden. Die Krise des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells wird nicht durch immer neue Exporterfolge deutscher Technologieunternehmen gelöst, sondern eher noch verschärft. Die Frage ist doch nicht nur, wie hoch die Forschungsförderung ist, sondern auch, wofür sie ausgegeben wird.

WIESBADEN – Im ersten Quartal 2012 hatten nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 41,14 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland. Das waren 612 000 Personen oder 1,5 % mehr als vor einem Jahr. Eine so hohe Zuwachsrate wurde letztmalig im ersten Quartal 2008 erreicht. Im dritten Quartal 2011 hatte die Veränderungsrate noch + 1,3 % und im vierten Quartal + 1,4 % betragen.
Im Vergleich zum vierten Quartal 2011 sank die Zahl der Erwerbstätigen im ersten Quartal 2012 um 432 000 Personen (– 1,0 %). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem Vorquartal um 192 000 Personen (+ 0,5 %). Auch in saisonbereinigter Betrachtung wurde ein Zuwachs in dieser Höhe letztmalig im ersten Quartal 2008 erreicht.
Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet entfielen fast zwei Drittel des Anstieges der Gesamterwerbstätigenzahl im ersten Quartal 2012 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal auf die Dienstleistungsbereiche. Die größten Beschäftigungsgewinne innerhalb der Dienstleistungsbereiche gab es bei den Unternehmensdienstleistern mit einem Plus von 155 000 Personen (+ 3,0 %), gefolgt von Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit zusammen + 142 000 Erwerbstätigen (+ 1,5 %).
Im Baugewerbe stieg die Zahl der Erwerbstätigen im ersten Quartal 2012 gegenüber dem Vorjahr um 52 000 Personen (+ 2,2 %), im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sogar um 143 000 Personen (+ 1,9 %), in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei um 15 000 Personen (+ 2,4 %).
Die Zahl der Arbeitnehmer erhöhte sich im ersten Quartal 2012 im Vergleich zum ersten Quartal 2011 insgesamt um 561 000 Personen (+ 1,6 %) auf 36,6 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger wuchs im selben Zeitraum um 51 000 Personen (+ 1,1 %) auf 4,56 Millionen.
