Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.
„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für d ie Beschränkung von Werbungskosten sind.

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Zu den Arbeitsmarktdaten für den Monat Juli 2010 erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:
„Die niedrigere Zahl registrierter Arbeitsloser im Vorjahresvergleich ist erfreulich und ein Beleg für die Wirksamkeit von Arbeitsmarktpolitik. Sie darf aber nicht als Signal für Entwarnung gewertet werden und zu Fehlschlüssen verleiten, die auf Kürzungen der Arbeitsmarktprogramme hinauslaufen.
Die milliardenschweren Kürzungspläne der Bundesregierung in der Arbeitsförderung würden die Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz IV-Armut in die Höhe treiben und eine Belastung für den zarten Wirtschaftsaufschwung darstellen. Notwendig sind mehr und nicht weniger Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen - gerade für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose.
Die statistisch gemessene Arbeitslosigkeit ist auch deshalb im Vorjahresvergleich gesunken, weil die Zahl der Arbeitskräfte demografisch bedingt kontinuierlich abnimmt - im letzten Jahr nach Schätzung des IAB um 110.000 Personen.
Zweitens wirkt sich eine geänderte statistische Erfassung im Bereich von Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung (,Trainingsmaßnahmen’) aus, die im Ergebnis zu einer statistischen Entlastung der Arbeitslosenzahl um bis zu 190.000 Personen führt.

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Kürzung des Wohngeldes zurückzunehmen, erklärt Alexander Bonde, Sprecher für Haushaltspolitik:
Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, das Wohngeld nicht zu kürzen. Damit kann vermieden werden, dass Familien trotz eigenem Erwerbseinkommen zum Bezug von Arbeitslosengeld II gezwungen werden. So werden die Kommunen entlastet. Dieser erste Schritt reicht aber nicht: Auch nach Rücknahme dieser Maßnahme hat das Paket eine starke soziale Schieflage. Die Bundesregierung muss das Paket neu austarieren. Starke Schultern müssen mehr tragen. Auch die geplante Streichung der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher muss zurückgenommen werden. Diese belastet die Kommunen, da die Betroffenen mit höherer Wahrscheinlichkeit auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, die von den Städten und Gemeinden zu tragen ist.
Um die soziale Balance des Sparpakets zu stärken und die von der Schuldenbremse vorgeschriebenen Konsolidierungsschritte einzuhalten, muss die Bundesregierung endlich mit dem konsequenten Abbau von ökologisch schädlichen Subventionen beginnen. Nur so kann die notwendige ökologische Modernisierung der Volkswirtschaft gelingen. Der lobbygetriebene Streit in der Koalition um die Ökosteuerausnahmen muss beendet werden.

Die Arbeitslosigkeit ist im Juli im Zuge der Sommerpause auf 3.192.000 gestiegen. Saisonbereinigt ist sie aber wie schon in den Vormonaten gesunken. „Die deutsche Wirtschaft ist auf Erholungskurs, die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich weiter verbessert.“, sagte Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA), heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
- Arbeitslosenzahl im Juli: +39.000 auf 3.192.000
- Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -271.000
- Arbeitslosenquote im Juli: +0,1 Prozentpunkte auf 7,6 Prozent
Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich infolge der wirtschaftlichen Erholung weiter verbessert. Saisonbereinigt errechnet sich für den Juli erneut eine Abnahme der Arbeitslosigkeit, und zwar um 20.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Juli 271.000 Arbeitslose weniger. Auch die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit), die die gesamte Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik umfasst, liegt unter Vorjahresniveau. Im Vergleich mit der Zeit vor der Wirtschaftskrise haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zwar zugenommen, der Anstieg ist aber erheblich kleiner als angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet wurde.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben in saisonbereinigter Rechnung zuletzt zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Juni saisonbereinigt um 25.000 gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat im Mai saisonbereinigt sogar um 45.000 zugenommen (vorläufige Daten).
Nicht saisonbereinigt ist die Erwerbstätigkeit von Mai auf Juni um 89.000 auf 40,37 Millionen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 124.000 zugenommen (Quelle: Stat. Bundesamt). Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai nach der Hochrechnung der BA bei 27,60 Millionen; gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme um 204.000. Ohne den anhaltenden Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung (ggü. Vorjahr +180.000) wäre die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht so deutlich gestiegen. Aber auch die Vollzeitbeschäftigung verzeichnet erstmals seit Monaten wieder einen geringen Anstieg (ggü. Vorjahr +20.000).
Die anderen Konten der Erwerbstätigkeit haben sich uneinheitlich entwickelt. Die Zahl der Selbständigen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten haben sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr verringert.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 2010 III R 79/08 steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, können bei der Einkommensteuerveranlagung den sog. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b des Einkommensteuergesetzes). Hält sich ein Kind in annähernd gleichem Umfang in den Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern auf, kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag abziehen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Hat dieser keine oder nur geringe Einkünfte, würde sich bei ihm der Entlastungsbetrag steuerlich nicht auswirken. Der BFH entschied dagegen, dass die alleinerziehenden Eltern –unter Umständen auch nachträglich– einvernehmlich bestimmen können, wer den Entlastungsbetrag geltend macht, es sei denn, ein Elternteil hat bei seiner Einkommensteuerfestsetzung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen.

Zum Verhalten der Bundesregierung im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erklärt Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender:
Deutschland hat im Baseler Ausschuss höhere Eigenkapitalquoten für Banken verhindert. Merkel und Schäuble blockieren damit die dringend notwendigen Konsequenzen aus der Finanzkrise. Von einer Schuldenbremse für Banken sind wir meilenweit entfernt. Harte Rhetorik bei Finanzgipfeln, heimliche Verhandlung als verlängerter Arm der Bankenlobby: Das ist die verantwortungslose Finanzmarktpolitik von Merkel und Schäuble.
Die von der Lobby im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ohnehin schon windelweich verhandelten Eigenkapitalvorschriften sind Merkel und Schäuble immer noch zu hart. Als einziges von 27 Ländern hat sich Deutschland dort dem Kompromiss verweigert mit der Hoffnung, die Eigenkapitalregeln im Herbst noch weiter aufweichen zu können. Die deutschen Banken haben sich durchgesetzt. Die Börse jubelt entsprechend. Die Abendessen mit den Ackermanns im Kanzleramt tragen Früchte. Merkel und Schäuble wollen aus der Krise nichts lernen. Wer Bankenregulierung weiterhin als Standortpolitik begreift, nimmt die nächste Krise billigend in Kauf.

“Bei mehr als einem Drittel der im Juni bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen handelte es sich um Leiharbeitsplätze, Tendenz steigend. Das muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Ihr Jubel über statistisch sinkende Arbeitslosenzahlen ignoriert, dass diese wesentlich auf Leiharbeit beruhen und damit die Niedriglohnspirale weiter forciert wird.
Dem Einsatz von Leiharbeitskräften zum Zweck des Lohndumpings muss ein Ende gesetzt werden”, erklärt Jutta Krellmann zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage.
Die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung weiter:
“Der Bestand und die Zahl neu gemeldeter offener Stellen im Bereich der Leiharbeit nehmen seit Jahresbeginn kontinuierlich zu. Lag der Anteil der Leiharbeitsplätze an den gemeldeten offenen Stellen im Januar noch bei 26 Prozent, waren es im Juni 35 Prozent. Die Zahl der neu gemeldeten offenen Stellen in der Leiharbeit hat sich von Januar bis Juni mehr als verdoppelt, während die Zahl der anderen offenen Stellen im gleichen Zeitraum nur um ein Drittel zunahm.
Diese Zahlen belegen, dass Neueinstellungen bei Unternehmen zu einem großen Teil nicht direkt bei den Unternehmen selbst erfolgen, sondern über den Leiharbeitssektor. Dieser Boom der Leiharbeit straft Ministerin von der Leyen und ihre Ankündigung Lügen, die Leiharbeit eindämmen zu wollen. Ein Gesetz zur konsequenten Eingrenzung der Leiharbeit hätte ihn verhindert.
