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Samstag, der 28. Januar 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Steuereinnahmen auf Rekord-Niveau

BdSt fordert den weiteren Abbau der Kalten Progression
Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor.

„Bei aller Euphorie für die gute Einnahmesituation darf nicht vergessen werden, dass die Steuerzahler in Deutschland für dieses Plus gesorgt haben. Auch deshalb ist es Zeit, die Steuerzahler am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen“, fordert Reiner Holznagel, Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler. Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der Kalten Progression macht die Regierungskoalition zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt er hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen sollen die Korrekturen am Tarif erst im Jahr 2013 bzw. 2014 wirken, zum anderen sind die geplanten Änderungen viel zu gering, um die Kalte Progression vollständig auszugleichen. „Angesichts der Rekordeinnahmen wie im Dezember mit über 70 Mrd. Euro sind die geplanten Korrekturen in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr alles andere als ein großer Wurf. An dieser Stelle muss die Koalition nachlegen. Nicht nur, weil sie dazu die finanziellen Möglichkeiten hat, sondern auch, um die negativen Wirkungen der Kalten Progression vollständig abzubauen. Gerade bei steigender Inflation ist dies für kleinere und mittlere Einkommen umso wichtiger“, so Holznagel.

Gleichzeitig fordert der Bund der Steuerzahler von der Regierungskoalition, endlich ihre Sparpläne umzusetzen. Die Senkung der Netto-Neuverschuldung konnte nur realisiert werden, weil die Einnahmen für den Fiskus deutlich angestiegen sind.

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Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

Bild: © M.Kinder für Sozialticker - Urteile und EntscheidungenDer Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht.

Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes einen Sondervertrag über den leitungsgebundenen Bezug von Erdgas. Der Vertrag sah für die Dauer der bis zum 31. August 2010 vereinbarten Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Kläger ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt als Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin der Beklagten.

Am 1. Oktober 2009 erklärte der Kläger den Widerruf seiner Vertragserklärung. Die Beklagte akzeptierte den Widerruf nicht. Mit der Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das Vertragsverhältnis durch den Widerruf wirksam beendet worden sei. Die Klage hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt.

Die dagegen gerichtete Revision des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen genügte (§ 312d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1**, § 312c Abs. 2*, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF***).

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Bundesagentur rechnet Kinderarmut klein

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Die Bundesagentur für Arbeit operiert mit einseitigen Statistiken und zieht daraus voreilige Schlüsse. Dass weniger Kinder Hartz IV bekommen, sagt für sich genommen wenig über das wirkliche Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland aus”, erklärt Diana Golze, Leiterin des Arbeitskreises “Arbeit, Gesundheit und Soziales” der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichten, denen zufolge immer weniger Kinder auf Hartz IV angewiesen sind.

Golze weiter:

“Angesichts der völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen stellt sich die Frage, ob die Bundesagentur hier versucht, vom Versagen der missglückten Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarmut wie dem Kinderzuschlag, dem Bildungs-und Teilhabepaket und den eingefrorenen Kinderregelsätze bei Hartz IV abzulenken. Dass heute eine Viertelmillion Kinder weniger ALG II bekommen als vor fünf Jahren, ist mitnichten ein Erfolg der Bundesregierung. Die Zahl der unter 15-jährigen insgesamt ist von 2006 bis 2010 um über 500.000 gesunken. Zudem beantragen nicht wenige Eltern lieber den wesentlich geringeren Kinderzuschlag, als sich dem repressiven Hartz IV-System auszusetzen.

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Kinderarmut bleibt die sozialpolitische Herausforderung unserer Zeit

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZu den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, nach denen die Zahl der Kinder in der Grundsicherung gesunken ist, erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist erfreulich, dass die Zahl der unter 15-Jährigen in Hartz-IV-Haushalten leicht zurückgegangen ist. Angesichts des wirtschaftlichen Aufschwungs des vergangenen Jahres ist ein Rückgang um 84.000 Kinder im Sozialgeldbezug jedoch bescheiden. 1,6 Millionen Kinder bleiben mit ihren Familien abhängig von nach wie vor unzureichenden Regelsätzen. Darüber hinaus ist wegen des niedrigen Familieneinkommens jedes sechste Kind in Deutschland von Armut bedroht – so die Zahlen des statistischen Bundesamtes vom August 2011.

Gleichzeitig steht zu fürchten, dass sowohl das Armutsrisiko als auch die Abhängigkeit von Sozialleistungen wieder zunehmen wird: Kürzungen der Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose, Niedriglöhne, ein nicht bedarfsgerechter Kinderregelsatz sowie ein Bildungs- und Teilhabepaket, das die Kinder nicht erreicht, drohen die Lage wieder zu verschlechtern.

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Integrationshemmnisse abbauen

Anlässlich des bevorstehenden Integrationsgipfels fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund den Abbau von Integrationshemmnissen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund in Bildung, Arbeitswelt und Gesellschaft. „Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Integration hat noch immer eklatante Lücken und muss dringend nachgebessert werden“, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin.

„Die Arbeitslosigkeit ist zwar in den letzten Jahren gesunken, doch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden unverhältnismäßig oft in prekäre und schlecht bezahlte Jobs abgedrängt. Es ist höchste Zeit, den Niedriglohnsektor trockenzulegen und gleichzeitig die Perspektiven für die Teilhabe ausländischer Beschäftigter zu verbessern“, stellte Annelie Buntenbach fest. Der Anteil der ausländischen Beschäftigten in der Gastronomie ist mit 22 Prozent und mit 13,8 Prozent in der Leiharbeit überproportional hoch.

Annelie Buntenbach beklagte vor allem die rechtlichen Integrationshemmnisse, die von der Bundesregierung nicht gelöst werden. „Es muss gewährleistet werden, dass allen Menschen, die in Deutschland leben, ein gleichrangiger Zugang zu guter Arbeit gewährt wird. Davon sind wir noch immer meilenweit entfernt. Deshalb muss die Vorrangprüfung für in Deutschland lebende, ausländische Staatsangehörige endlich abgeschafft werden“, forderte das DGB-Vorstandsmitglied.

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Disput über ärztliche Untersuchungen vor Abschiebungen

Berlin: (hib/TYH) Ärztliche Untersuchungen vor der Abschiebung liegen im Spannungsverhältnis zwischen Asylrecht, Medizin und Menschenrechten. Das zeigte ein öffentliches Fachgespräch des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Donnerstagvormittag, bei dem Bundes-, Ärzte und Opfervertreter die Situation sehr unterschiedlich einschätzten. Seit Jahren kritisieren Menschenrechtler, dass die Situation traumatisierter Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, im Rahmen einer Reisefähigkeitsuntersuchung nur ungenügend berücksichtigt werde.
Die Abschiebung an sich werde häufig als „Willkürhandeln“ in der Öffentlichkeit dargestellt, sagte Wilfred Burghardt vom niedersächsischen Innenministerium. Er wies darauf hin, dass eine Abschiebung erst am Ende eines „aufwendigen, langjährigen und mehrfachen Prüfungsverfahrens“ durch die Ausländerbehörden stehe. Innerhalb dieses Verfahrens spielten gesundheitliche Aspekte eine Rolle, darunter auch psychische Erkrankungen. Jedoch gebe es einen „grundlegenden Dissens“ zwischen der juristischen Bewertung einer Krankheit und der ärztlichen Einschätzung. Burghardt betonte, dass die Bundespolizei als Gründe für eine Flugreiseuntauglichkeit zwar unter anderem ansteckende Infektionen, Herz- und Schlaganfälle oder Schwangerschaften nenne, nicht aber psychische Beeinträchtigungen.

Wie Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, betonte, müssen Ärzte laut dem Genfer Gelöbnis ohne Ansehen der Person behandeln und beurteilen. Flugreiseuntersuchungen hätten eine „schwache Basis“, wenn sie sich nur darum drehten, ob eine Person mehrere Stunden in einem Flugzeug verbringen könne. Deutlicher wurde Ernst Girth, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen: „Wenn sich die Mehrheit der Ärzte ihrer Berufsordnung verpflichtet fühlt und die staatlichen Vorgaben deswegen nicht erfüllen kann, muss sich etwas an den Vorgaben ändern“, sagte er. Zudem kritisierte er, dass die Behörden nur selten ausgebildete Gutachter in Anspruch nähmen.

Michael Kleinhans vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wies darauf hin, dass es sich bei der Flugreisefähigkeitsuntersuchung deshalb nur um die Reise an sich handele, weil alles andere schon vorher überprüft worden sei. So werde von einer Abschiebung abgesehen, wenn im Zielland „erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht“. Ursula Luding, Ärztin der Bundespolizei, die in dieser Funktion Abschiebungen begleitet, wies darauf hin, dass „keine Rückführung um jeden Preis durchgeführt wird“. So könne sie aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden.

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Quote der Kinder in Hartz IV steigt

Untersuchung über Lebensverhältnisse früherer Leistungsempfänger wird angemahnt.

Das Diakonische Werk Württemberg weist darauf hin, dass der Anteil der unter 15-Jährigen an den Hartz-IV-Beziehern in den letzten drei Jahren gestiegen ist – von 25,0 im Jahr 2008 auf 26,3 Prozent im vergangenen Dezember. Dass die Anzahl der Kinder, die Hartz IV beziehen, zurückgegangen ist – so wie es die Agentur für Arbeit heute meldet - trifft nur im Blick auf den Rückgang der Gesamtzahl der Bezieher zu.

„Dass Hartz IV erfolgreich in der Bekämpfung von Kinderarmut wirkt, ist ein voreiliger Rückschluss“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Die Quote der nicht erwerbsfähigen Bezieher, die zu 95 Prozent Kinder sind, steige in den vergangenen Jahren an. „Wenn die Anzahl der Kinder nicht so stark abnimmt wie die Gesamtzahl der Leistungsbezieher, wirkt Hartz IV unzulänglich gegen Kinderarmut.“

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