Mieterbund legt Forderungskatalog vor
(dmb) „Die Mieten in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten, insbesondere die Wiedervermietungsmieten, und die Energiepreise steigen immer schneller, die Wohnkostenbelastung hat ein Rekordniveau erreicht. Wir brauchen deshalb mehr Wohnungsneubau, mehr bezahlbare Wohnungen, altengerechte und barrierearme Wohnungen, ein deutlich höheres Wohngeld und ein Mietrecht, das ‚Wuchermieten‘ beim Abschluss von Mietverträgen verhindert, das Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter wieder gerecht und fair verteilt“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Berlin im Vorfeld des 65. Deutschen Mietertages in München. „Wenn die Politik jetzt nicht eingreift und gegensteuert, werden im Jahr 2025 rund eine Million Wohnungen fehlen, werden junge Familien, einkommensschwächere Haushalte, Studenten, aber auch Normalverdiener das Wohnen in der Stadt nicht mehr bezahlen können.”
Der Deutsche Mieterbund hat angesichts der drängenden Probleme auf den Wohnungsmärkten einen umfassenden Forderungskatalog an die Politik und Lösungsvorschläge erarbeitet:

Anzeige
Die Innenminister wollen den Einsatz von V-Leuten regeln und das Image der Ämter für Verfassungsschutz heben. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im NSU-Untersuchungsausschuss:
“Die Ämter für Verfassungsschutz standen im Zentrum des Versagens beim NSU-Nazi-Mord-Desaster. Folglich geht es nicht um eine Image-Frage, sondern um die Sinn-Frage. Der Einsatz von V-Leuten hat die Nazi-Szene eher gestärkt, denn geschwächt. Ihr Schutz als heilige Quellen hat Ermittlungen der Polizei be- und verhindert. DIE LINKE fordert Konsequenz statt Kosmetik. Die unsägliche V-Leute-Praxis ist umgehend zu beenden und die Ämter für Verfassungsschutz sind als Geheimdienste aufzulösen. Im Übrigen:

Zum Treffen im BMG zur Organspende erklären Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:
In den Verhandlungen wurden auf unseren Druck zwei entscheidende Veränderungen interfraktionell vereinbart, die beide noch vor der Sommerpause umgesetzt werden sollen:
•Das Bundesgesundheitsministerium muss die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organvergabe verbindlich genehmigen.
• Wartelistenmanipulationen sind in Zukunft strafbar.

Diese Frage ist umstritten, denn wenn es um die Erfüllung von Aufgaben - damit ist nun nicht das Stöckchen gemeint - geht, sind diese schon recht nah zusammengerückt. EGV per VA macht die Leine kurz und wenn das Stöckchen nicht ordnungsgemäß geholt wurde, dann gibt es auch keine Leckerlies. Allerdings lässt man den Diensthund nicht verhungern, so wie es die Sachbearbeiter in den Jobcentern millionenfach anordnen - aber wohl noch unausgesprochen in manchem Jobcenterhirn schon fragend verankert - was tun, wenn der “alte Hund” nicht mehr kann und will … tja, selbst geschichtliche Warnungen helfen da nicht weiter, um ein Umdenken in der Gesellschaft zu erwirken.
Anders sieht es da schon im Wert der finanziellen Erhaltung aus, welches sogar einen Index errechnet bekam. Nur 1,85 mal besser - leben Hartz IV Bezieher über dem der Diensthunde, aber nur 0,05 mal so gut wie manche Bundestagsabgeordnete.
HIV Bezieher leben 1,85 mal besser als Diensthunde, aber nur 0,05 mal so gut wie Bundestagsabgeordnete
Das Sprichwort: „Hier muss niemand leben wie ein Hund” … außer eben die Hunde selbst, wird tatsächlich auch in der deutschen Verwaltung berücksichtigt. Immer wieder wird unsere Bundesregierung verdächtigt hier das Augenmaß verloren zu haben.
[ … ]
Dem anständigen Zwingerhund stehen da 12 qm zu, dem Kind nur 8 qm, sofern sich hier die Spielregeln noch nicht geändert haben …

“Der Hinweis auf die Achtung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen weltweit ist richtig und löblich. Doch bevor sie mit dem Finger auf andere zeigt, sollte sich die Bundesregierung erst einmal um die Defizite im eigenen Land kümmern”, kommentiert Barbara Höll, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), zum heutigen internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie.
Höll weiter:
“Glaubwürdigkeit beginnt vor der eigenen Haustür. Solange die Bundesregierung die Menschenrechte der hiesigen Betroffenen missachtet, bleibt sie unglaubwürdig.

Düsseldorf/Berlin (DAV). Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle, in denen es um Mobbingvorwürfe geht. Dabei trägt das (vermeintliche) Mobbingopfer die Beweislast. Eine bei der Stadt Düsseldorf angestellte Diplom-Ökonomin hatte die Stadt auf die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme von 893.000 Euro verklagt. Über die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 26. März 2013 (AZ: 17 Sa 602/12) berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.
Die Diplom-Ökonomin klagte gegen ihren Arbeitgeber wegen Mobbings. Sie sei seit dem Jahre 2008 Schikanen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertete. Ihre Klage blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.
Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing definiert als „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Die Besonderheit des Mobbings liege darin, so die Richter des Düsseldorfer LAG, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führen könne. Den Beweis, dass es sich um Mobbing handelt, muss allerdings der betroffene Arbeitnehmer führen. Dies sei der Klägerin nicht gelungen, entschied das Gericht. Es betonte, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen im Arbeitsleben vorkommen könnten und der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben dürfe, solange sich nicht eindeutig eine schikanöse Tendenz erkennen lasse. Zu beachten sei zudem, dass Verhaltensweisen von Vorgesetzten auch lediglich Reaktionen auf Provokationen des vermeintlich gemobbten Arbeitnehmers darstellen könnten. So stelle nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber eine Persönlichkeitsverletzung dar, zumal im vorliegenden Fall die Mitarbeiterin selbst Kritik in heftiger Form geübt habe.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat durch Beschluss vom 15. Mai 2013, der den Beteiligten gestern zugestellt wurde, den Antrag eines Hundezüchters, die Verwertung der in seiner Zucht durch den Kreis Recklinghausen sichergestellten Foxterrier zu unterbinden, abgelehnt.
Zur Begründung führte die Kammer aus, die Fortnahme und anderweitige Unterbringung der Tiere auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes sei rechtmäßig erfolgt, weil die Hunde erheblich vernachlässigt gewesen seien. Nach den Feststellungen der Amtsveterinärin seien die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen, die erforderliche Pflege, die Hygiene und Heilbehandlung und Gesundheitsprophylaxe nicht eingehalten gewesen.
Aus den Feststellungen des Antragsgegners ergebe sich eindeutig, dass die Vernachlässigung allein aufgrund der Haltungsbedingungen sowie der hygienischen und pflegerischen Mängel alle Tiere betreffe, so dass es nicht darauf ankomme, dass daraus nur bei einigen Tieren Verhaltensauffälligkeiten resultieren.
