Die miteinander verheirateten Kläger bewohnen gemeinsam ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 97 qm, das auf einem ca 2.400 qm großen Grundstück in einem Naturschutzgebiet in Oberbayern liegt. Zum 1. April 2005 bestanden Verbindlichkeiten der Kläger gegenüber einer darlehensgebenden Bank in Höhe von 340.786,97 Euro. Daraus resultierte für den Monat Dezember 2005 eine Schuldzinsbelastung in Höhe von 1.708,71 Euro. Dazu kamen Nebenkosten (Heizung, Grundsteuer, Kaminkehrer, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Wohngebäudeversicherung) in Höhe von 169,13 Euro.
Der 1954 geborene Kläger zu 1. bezog bis Mai 2005 Arbeitslosengeld. Danach war er bis einschließlich Dezember 2005 ohne Einkommen. Die Klägerin zu 2. ist als Beamtin tätig und wird nach Besoldungsgruppe A 12 BBesO vergütet; im Dezember 2005 erzielte sie (unter anteiliger Einbeziehung von Einmalzahlungen) ein Einkommen in Höhe von 3.523,70 Euro brutto. Im März 2005 beantragten die Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Der beklagte Grundsicherungsträger berücksichtigte für die ersten sechs Monate nach Antragstellung die von den Klägern geltend gemachte monatliche Belastung mit Darlehenszinsen in Höhe von 1.708,71 Euro.
Für den Monat Dezember 2005 lehnte er Leistungen ab. Mit ihrer Revision machen die Kläger geltend, der Beklagte und die Vorinstanzen hielten zu Unrecht die Kosten für eine vergleichbare angemessene Mietwohnung für einen geeigneten Maßstab zur Bestimmung der Unterkunftskosten von Eigenheimbewohnern; dies verstoße gegen den Gleichheitssatz und den Eigentumsschutz des Grundgesetzes.

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Die 1978 geborene Klägerin zu 1. ist Mutter des 1996 geborenen Klägers zu 2. und der beiden 1999 geborenen Kläger zu 3. und 4. Die Kinder leben bei ihrem Vater, dem auch das alleinige Sorgerecht für sie zuerkannt worden ist. Gemäß einer zwischen dem Vater und der Klägerin zu 1. getroffenen und durch das Familiengericht bestätigten Umgangsrechtsvereinbarung hielten sich die Kinder alle zwei Wochen von Freitag, 17.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr und weitere 14 Tage während der Sommerferien bei der Klägerin zu 1. auf. Der Vater der Kläger zu 2. bis 4. erhielt keine existenzsichernden Sozialleistungen und leistete den Kindern Naturalunterhalt. An ihn wurde auch das Kindergeld in Höhe von jeweils 154 Euro monatlich ausgezahlt. Die Kläger zu 2. bis 4. verfügten über kein Einkommen.
Der beklagte Grundsicherungsträger hat es abgelehnt, wegen der durch die Aufenthalte der Kinder bei ihrer Mutter verursachten Kosten Grundsicherungsleistungen zu erbringen. Die Vorinstanzen haben ihn verurteilt, an die Kinder anteiliges Sozialgeld in Höhe von 6,90 Euro für jeden vollen Tag des Aufenthalts bei der Klägerin zu 1. zu gewähren. Mit seiner Revision hat der Grundsicherungsträger geltend gemacht, dass auf einen Sozialgeldanspruch der Kläger zu 2. bis 4. während des Bestehens einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit der Klägerin zu 1. zumindest das an den Vater gezahlte Kindergeld anteilig anzurechnen sei.

Sozialticker Tipp: Seit ihr nicht willig … so brauchen wir - Klick
Von 2007 bis 2008 ist die Zahl der gegen Hartz IV-Beziehende verhängten Sanktionen auf hohem Niveau weitgehend konstant geblieben, die Zahl der beim Arbeitslosengeld I verhängten Sperrzeiten sogar noch gestiegen. Gleichzeitig mussten immer mehr Sanktionen und Sperrzeiten aufgrund von Widersprüchen und Klagen der Betroffenen wieder zurückgenommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/13340 und Plenarprotokoll 16/229; S. 25607 f.).
Demnach stehen bei Hartz IV 806.161 Sanktionen im Jahr 2007 788.874 im Jahr 2008 gegenüber. Der Anteil der Sanktionen, die aufgrund von Widersprüchen der Betroffenen von den Ämtern ganz oder teilweise wieder zurückgenommen werden mussten, stieg von 37,9 Prozent im Jahr 2007 auf 41,5 Prozent im Jahr 2008. Gerichtliche Klageverhandlungen führten 2007 in 51 Prozent der Fälle zum Erfolg, entweder durch Urteilspruch oder durch Nachgeben der Ämter, im Jahr 2008 sogar 65,3 Prozent. Ähnlich sieht es beim Arbeitslosengeld I (ALG I) aus: Die Sperrzeiten, in denen die Auszahlung der Versicherungsleistung den Berechtigten verweigert wird, nahm von 639.222 im Jahr 2007 auf 741.115 im Jahr 2008 zu. Hier waren im Jahr 2008 41,4 Prozent der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich, ebenso 49,4 Prozent der Klageverhandlungen.

Berlin: (hib/TEP) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmorgen einen Antrag der FDP-Fraktion zur beruflichen Bildung (16/12665) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Recht auf Ausbildung (16/12680) mehrheitlich abgelehnt.
Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in den Schulen eine stärkere Berufsorientierung anzubieten. Außerdem solle der Übergang von der beruflichen in die akademische Bildung durchlässiger werden. Im Antrag der Grünen war eine Neustrukturierung der Berufsausbildung vorgesehen, die in bundesweit anerkannten Modulen organisiert werden sollte.
Außerdem diskutierten die Abgeordneten über den Nationalen Bildungsbericht 2008 (16/10206) sowie über den Berufsbildungsbericht 2009 (16/12640). Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Berufsbildungsbericht eine Mahnung. Er zeige, dass die “Altbewerber-Problematik” weiterhin ein ungelöstes Problem sei. Die SPD-Fraktion sagte, beide Berichte würden einen guten Überblick über die Bildungs- und Ausbildungslage bieten. Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten bekannter gemacht werden.
Die FDP-Fraktion vermisst im Berufsbildungsbericht Themen wie die Lehrerausbildung oder Schulen in freier Trägerschaft. “Diese Punkte sollten künftig Bestandteile des Nationalen Bildungsberichts werden.” Die Fraktion Die Linke sagte, dass die Zahl von Schulabgängern ohne Schulabschluss “weiterhin erschreckend hoch” sei. Sie kritisierte außerdem den rückläufigen Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt.

Zur Anhörung im Finanzausschuss, die sich mit dem Grauen Kapitalmarkt befasst, erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Der “Graue Kapitalmarkt” vernichtet jährlich Anlegergelder in Milliardenhöhe, überfordert Justiz und Finanzaufsicht maßlos, fördert provisionsorientierten Produktverkauf durch schlecht qualifizierte Vertriebskolonnen, verunsichert Bürgerinnen und Bürger und schadet insgesamt dem Finanzplatz Deutschland. Kurzum, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Darin stimmen die Stellungnahmen, die Sachverständige für die heutige Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag eingereicht haben, überein. Die Sitzung geht auf unsere Initiative zurück.
Damit wird auch deutlich, dass es unverantwortlich war, dass die Bundesregierung sich nicht bereits früher mit dem Problem des Grauen Kapitalmarkts auseinandergesetzt hat. Wir hatten bereits 2007 erste Vorschläge dazu in den Bundestag eingebracht. Geradezu peinlich ist es, dass die große Koalition kurzfristig einen Antrag für Freitag in den Bundestag einbringt, der von unseren Forderungen abschreibt und allen Ernstes die Bundesregierung in der letzten Sitzungswoche der Legislatur auffordert, “Maßnahmen umgehend einzuleiten”. So sieht der Verbraucherschutz der großen Koalition aus: leere Versprechungen.
Wir fordern hingegen ganz konkret:

Wer als Schüler fortwährend den Unterricht stört, ständig Anweisungen von Lehrern missachtet und aggressiv gegenüber seinen Mitschülern auftritt, kann von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines 14-jährigen Schülers zurückgewiesen, mit dem dieser seine Teilnahme an einer Klassenfahrt nach Amrum hatte erreichen wollen.
Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte im Juni 2009 entschieden, den Achtklässler von der am 29. Juni 2009 beginnenden Reise auszuschließen. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten, Beleidigungen und körperliche Annäherungen belästigt hatte. Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle lediglich als „Lappalien“ angesehen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte die Voraussetzungen der getroffenen Ordnungsmaßnahme, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule diene. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine „Atmosphäre der Angst“ in der Klasse verbreitet, die nicht länger hingenommen werden könne. Besonders schwer wiege, dass der Schüler andere Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten. Es liege auf der Hand, dass undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne. Bei einer solchen schulischen Veranstaltung komme es wegen der ungewohnten Umgebung und der Nähe, der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, in besonderem Maße darauf an, die schulische Ordnung zu wahren.

Wenn man die Argumentation der Krisenexperten verfolgt, gelangt man regelmäßig an den Punkt, an dem als letzte verständliche Weisheit erklärt wird, die Wurzel allen Übels sei die Tatsache, dass sich die Banken gegenseitig misstrauen und sich deshalb untereinander kein Geld mehr leihen.
Die meisten Politiker auf dieser Welt haben auf diese Erklärung wunschgemäß reagiert.
“Wo die Banken sich kein Geld mehr leihen, muss eben der Staat einspringen.”
Nun springen sie - ein. Und werfen das Geld aus den Fenstern. Das letzte Mal sprangen die Banker noch selbst aus den Fenstern.
Daran erkennt man, dass man seine Lehren gezogen hat und die Fehler von 1929 nicht wiederholt. Wobei man uns erklärt, der Fehler 1929 hätte nicht darin bestanden, dass die Banker aus den Fenstern sprangen, sondern darin, dass die Volkswirtschaften in Protektionismus verfallen seien.
