Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. In seiner am 28.Oktober 2022 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pläne, äußert aber auch Kritik.
Weniger Bürokratie im Vollzug
So fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umzusetzen. Dabei sei auch eine schnelle und unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen zu finden, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Wohngeldbehörden zu führen.
Überdies bittet der Bundesrat um Prüfung mehrerer konkret benannter Maßnahmen, um das Verfahren zu entbürokratisieren.
Regierung plant tiefgreifende Reform
Mit der bisher umfangreichsten Reform des Wohngelds will die Regierung die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:
Heizkostenzuschlag
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie soll einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag ermöglichen, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.
Anpassung der Wohngeldformel
Überdies will die Bundesregierung die Wohngeldformel anpassen. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.
Vorläufige Zahlung
Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sieht der Entwurf die Möglichkeit vorläufiger Zahlungen vor.
Nächste Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 28.10.2022