Wir bedauern das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Sterbenskranke Menschen brauchen eine Begleitung, die ihre Ängste und Nöte und die ihrer Angehörigen ernst nimmt. Sie müssen alle mögliche Unterstützung erfahren, um würdevoll sterben zu können.
Wir werden uns weiterhin unermüdlich für eine gute Hospiz- und Palliativversorgung einsetzen. Sterbehilfe verstößt gegen die Menschenwürde und gegen das christliche Menschenbild.“
Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen, ist allerdings nicht allein Aufgabe der Wohlfahrtsverbände, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Neher weiter.
Ziel einer guten Betreuung und Begleitung am Lebensende muss es sein, die körperlichen Schmerzen zu lindern, vor denen sich viele Menschen fürchten. Sterbenskranke Menschen dürfen aber auch nicht unter Druck gesetzt werden, den Tod zu verlangen. Vielmehr dürfen sie auch mit ihrer Angst und Trauer nicht alleine gelassen werden – und da ist die Selbsttötung keine Lösung.
Quelle: Deutscher Caritasverband e.V.
Anmerkung Sozialticker … das Urteil unterstreicht das Begehr des eigenständigen Rücktritts, stellt zudem aus Urteil 1 BvL 7/16 eine gewisse Straffreiheit aus bzw. entlastet zugleich deren fiskalisches Interesse. Selbsttötung ist da zu oft der letzte Ausweg, wobei die Anzahl der Mittötungen gestiegen ist.