Bock zum Gärtner – Pkw-Führerschein künftig ausreichend für Leichtkrafträder

23. Dezember 2019

Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt.

Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.

Kleinere Änderungen im Bundesratsverfahren

Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung an einige Änderungen am Rechtstext der Verordnung, die überwiegend redaktioneller Natur sind.

Verkündung und Inkrafttreten

Setzt die Bundesregierung die Korrekturen um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2019

Anmerkung Sozialticker … „bis 125 cm³“ – nichts Neues, außer dass es kaum Hersteller gibt … „neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten“ – erfreut die Fahrschulen … „Prüfung nicht vorgesehen“ – erfreut die Flensburger Kartei, die Unfallchirurgie und bringt neben den E-Scootern endlich mal Stimmung auf Deutschlands Drosselwegen.

Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad … und auf Deutschlands Straßen endlich auch hinfort.

Immerhin hat sie ja seit 66 Jahren ihre „Pappe“ und ohne Prüfung kann auch das Hörgerät während der 9 Doppelstunden aus bleiben … man soll ja Energie sparen … Energiewende.

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