Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
Eine Kopie ist nun mal kein Original
30. September 2025 24. September 2025