Auf die mündliche Verhandlung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen § 20a Abs. 5 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) abgewiesen.
Pflegehelferin gegen Tätigkeitsverbot
21. September 2025 11. September 2025