Pflegehelferin gegen Tätigkeitsverbot

11. September 2025

Auf die mündliche Verhandlung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen § 20a Abs. 5 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) abgewiesen.

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