Die vom Landkreis Bad Dürkheim (im Folgenden Antragsgegner) gegenüber zwei Imkern erlassene Anordnung, alle 263 Bienenvölker in deren Haltung kurzfristig nach Anweisung und unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes zu töten, ist rechtens.
Eilantrag von Imkern gegen Tötungsanordnung von Bienenvölkern abgelehnt
17. September 2025 18. September 2025