Der Eigentümer mehrerer Grundstücke, über welche ein zu einer öffentlichen Straße gehörender Gehweg führt, ist nicht dazu berechtigt, den Gehweg abzusperren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Kein Recht zur Sperrung eines auf den eigenen Grundstücken verlaufenden Gehwegs
15. September 2025 18. September 2025