Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.
18 Monate Fahrtenbuch nach Handy am Steuer und Geschwindigkeitsübertretung
3. September 2025 20. August 2025