Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 29. Januar 2024 entschieden und die Klage des Caritasverbandes abgewiesen.
Keine Corona Entschädigung für Ordensschwester
19. Februar 2024 9. Februar 2024