Mit Beschluss vom 16.01.2024 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen dem Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet stattgegeben (Az. 4 B 237/23).
Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet
15. Februar 2024 9. Februar 2024