Zur Mietschuldenübernahme bei (auch) fristgemäßer Kündigung

9. Februar 2024

Haben Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II Mietschulden, können diese nach § 22 Abs. 8 SGB II vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Schuldenübernahme zur Sicherung der Wohnung „gerechtfertigt“ ist. Sie müssen übernommen werden, wenn die Schuldenübernahme erforderlich ist, um den Wohnungsverlust abzuwenden.

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