Halbierung der Ersatzfreiheitstrafen

9. Februar 2024

Zum 1. Februar 2024 wurde der Umrechnungsmaßstab zwischen einer zu zahlenden Geldstrafe und einer stattdessen zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafe geändert. Mit der daraus folgenden Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe hat der Bundesgesetzgeber eine langjährige Forderung aus Rheinland-Pfalz umgesetzt.

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