Der Kläger war bei der Beklagten, welche Aluminiumgussteile herstellte und vertrieb, seit dem 01.02.2012 beschäftigt. Die Beklagte beschäftigte in ihrem einzigen Betrieb zuletzt knapp 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Betriebsschließung – Massenentlassung und Sozialauswahl
28. Januar 2024 28. Januar 2024