Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort ein enthält, ist ungültig. Dies hat die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.
Smiley für eine Betriebsratswahl unzulässig
12. Januar 2024 5. Januar 2024