Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Miete eines Häftlings in bestimmten Fällen vom Sozialamt übernommen werden muss. Zugrunde lag das Verfahren eines 43-jähriges Mannes aus Stade. Seit 2005 bewohnt er eine Zweizimmerwohnung zu einer Kaltmiete von 225,- €, die bislang vom Jobcenter übernommen wurde.
Mietübernahme als Sozialhilfe für Häftling
12. August 2021 12. August 2021