Berlin (DAV). Wer seine Vorgesetzte als „Ming Vase“ bezeichnet und eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen macht, kann fristlos gekündigt werden. Insbesondere, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist.
Bezeichnung als Ming Vase ist rassistische Beleidigung – Kündigung gerechtfertigt
1. August 2021 31. Juli 2021