Düsseldorf/Berlin (DAV). Wer Kolleginnen und Kollegen durch schwere rassistische und beleidigende Äußerungen diffamiert, muss mit einer Kündigung rechnen. Dies gilt auch, wenn es sich um Mitarbeiter einer Fremdfirma gehandelt hat. Auch schützt den Betroffenen nicht seine Schwerbehinderung.
Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen
10. August 2021 10. August 2021