Ein Hundehalter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einer Kommune ihm die Namen mehrerer Personen mitteilt, die sich zuvor über seinen Hund beschwert hatten. Dies geht aus einem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 26. Juli 2021 hervor.
Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden
6. August 2021 5. August 2021