Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Beschaffung zusätzlicher FFP 2-Masken durch das zuständige Jobcenter. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück am 10. März 2021 in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Aktenzeichen S 50 AS 39/21 ER und S 50 AS 51/21 ER).
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für zusätzliche FFP 2-Masken
17. März 2021 16. März 2021