Rückforderung von Schülerbeförderungskosten

30. März 2021

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid von Schülerbeförderungskosten des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgewiesen. Der im Verfahren beklagte Eifelkreis hatte für den Sohn der Klägerin, der eine Realschule plus in Bitburg besucht, die Schülerbeförderungskosten für zwei Monate im Schuljahr 2016/2017 und 10 Monate im Schuljahr 2017/2018 übernommen.

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