Das SG Karlsruhe hat mit dem genannten Beschluss einen monatlichen Anspruch von 34,40 € für Atemschutzmasken zuerkannt. Ferner hat es in sehr deutlichen Worten den Einmalzuschlag von 150 €, der im Mai 2021 zur Auszahlung kommen wird, für sechs Monate als zu gering und verfassungswidrig tituliert. Ferner kritisiert das SG Karlsruhe, dass der Einmalzuschlag von 150 € ein ins Blaue hinein angesetzter Betrag sei.
Anspruch von 34,40 € für Atemschutzmasken
30. März 2021 30. März 2021