Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17762) auf eine Kleine Anfrage (19/17319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente
29. März 2020 30. März 2020