Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente

30. März 2020

Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17762) auf eine Kleine Anfrage (19/17319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zeiten der Arbeitslosigkeit würden nicht auf die Grundrentenzeiten angerechnet, weil diese Zeiten bereits an verschiedenen anderen Stellen rentenrechtlich berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort. Für die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente gelte dies ebenfalls, da sie eine Aufstockung der eigentlich erreichten rentenrechtlichen Zeiten und Entgeltpunkte bedeute und so bereits ein sozialer Ausgleich stattfinde, schreibt die Regierung.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB


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