Keine Sozialhilfe bei Bestattung einer Fehlgeburt

14. Dezember 2019

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 14.10.2019 entschieden (Az. L 20 SO 219/16). Die Kläger begehrten von der beklagten Kommune die Übernahme von Kosten i.H.v. 1.567,00 Euro, die ihnen anlässlich der Bestattung ihres als Fehlgeburt in der 21. Schwangerschaftswoche entbundenen Kindes entstanden waren.

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