Dresden/Berlin (DAV). Hat eine Person eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche, kann sie Anspruch auf Sozialleistungen haben. Dies gilt auch für den Fall einer Krebserkrankung, dann kann der Erkrankte über die gesetzliche Krankenversicherung seine Krebsbehandlung fortführen.
Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis – Anspruch auf Hartz IV
23. Dezember 2019 20. Dezember 2019